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   OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12   

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https://dejure.org/2013,36840
OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12 (https://dejure.org/2013,36840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2013 - 6 U 108/12 (https://dejure.org/2013,36840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 6 U 108/12 (https://dejure.org/2013,36840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 10 GGV, § 4 Nr 9 UWG
    Umfang des geschmacksmusterrechtlichen und des wettbewerbsrechtlichen Schutzes für ein Trinkgefäß ("Thermobecher")

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum nebeneinander bestehenden Schutz aus Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht für einen Thermobecher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des geschmacksmusterrechtlichen und des wettbewerbsrechtlichen Schutzes für ein Trinkgefäß ("Thermobecher")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV 6/2002 Art. 10 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 9 Buchst. a
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nebeneinander bestehenden Schutz aus Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Geschmacksmusterverletzung in Bezug auf Vertrieb eines doppelwandigen Thermobechers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Zwar vermögen auch technisch bedingte Merkmale eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2010, 1125 Rdn. 22 - Femur-Teil; GRUR 2010 80, Rdn. 27 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    28 Allerdings werden Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung durch ein eingetragenes Geschmacksmuster nicht verdrängt, weil sich die Vorschriften über den ergänzenden Leistungsschutz gegen ein unlauteres Wettbewerbsverhalten richten, das in der vermeidbaren Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft der Produkte liegt, während die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ein bestimmtes Leistungsergebnis schützt (BGH GRUR 2006, 79 - Jeans).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Der "informierte Benutzer" im Sinne von Art. 10 GGV, dessen Kenntnisse zwischen denen des Durchschnittsverbrauchers und denen des Fachmannes anzusiedeln sind (EuGH GRUR 2012, 506, Tz. 59), kann deshalb nur zu dem Ergebnis kommen, dass der innere Becher in einem dunkleren Farbton gehalten ist als der äußere.
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Zwar vermögen auch technisch bedingte Merkmale eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2010, 1125 Rdn. 22 - Femur-Teil; GRUR 2010 80, Rdn. 27 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Für die Ermittlung des Schutzumfangs eines als Design (vormals Geschmacksmuster) eingetragenen Erzeugnisses kommt es auf den Offenbarungsgehalt der hinterlegten Abbildung an, so wie er sich für den informierten Benutzer ergibt (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 20.06.2013 - 6 U 108/12), 1. Leitsatz, Rn. 24; vgl. auch §§ 1 Nr. 1; 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; § 37 Abs. 1 des deutschen Geschmacksmustergesetztes in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3799) wie auch des inhaltlich gleichlautenden, nunmehr geltenden DesignG).

    Soweit es im Einzelfall zulässig sein kann, für die Ermittlung des Gesamteindrucks auch das reale, musterkonform hergestellte Produkt in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M. (U.v. 20.06.2013 - 6 U 108/12), 1. Leitsatz, Rn. 24), führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

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